Die liebe Konkurrenz...

Der zweite Versuch des Timmermann-Clans ("Auf den Spuren des Dritten Mannes") mir das Leben schwer zu machen, nachdem sie meine Ideen "übernommen" hatten. Der aus der Luft gegriffene Vorwurf bestand darin, ich würde als Fremdenführer agieren, wozu ich nicht berechtigt wäre und solle auch gleich mal sämtliche entstandenen Kosten ihres Anwaltes für die "notwendige" Korrespondenz und den Aufwand bezahlen. Doch man lese meine Antwort darauf selbst. Danach habe ich nie wieder davon gehört.
Den ersten Versuch startete man übrigens ohne Erfolg bereits im Jahre 1998, als die Fackeltouren mittels CNN weltweit bekannt wurden.



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Freimüller/ Noll/ Obereder/ Pilz
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Wien, den 31.1.2005
Betr.: Vienna Walks & Talks OEG

Sehr geehrter Herr Mag. Pilz !

Zu ihrem Schreiben vom 7.Jänner des Jahres möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

Ich bin kein Fremdenführer iSd § 94 Z 21 GewO, sondern führe lediglich Veranstaltungen durch. Nach § 108 GewO bedarf es einer Gewerbeberechtigung für die Ausübung des Gewerbes der Fremdenführers für die Führung von Personen, um ihnen

1. die historischen Reichtümer und das künstlerische und kulturelle Erbe österreichs (öffentliche Plätze und Gebäude, Sammlungen, Ausstellungen, Museen, Kirchen)
2. gesellschaftliche, soziale und politische Situationen im nationalen und übernationalen Zusammenhalt,
3. sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen zu zeigen und zu erläutern.

Ich zeige nochmals auf, dass ich weder historische Stadtentwicklung erkläre noch historische Gebäude und Denkmäler beschreibe und daher keine Fremdenführertätigkeiten iS des § 108 GewO anbiete.


Ich begnüge mich lediglich mit meinen Gewerbeberechtigungen. Weiters kann ich darauf verweisen, dass ihre werte Mandantschaft durch meine Veranstaltungen eine beträchtliche Umsatzsteigerung vermarkten konnte, da ich derjenige war, der im Jahre 1997 dem Normalsterblichen die regelmäßige Begehung des Bereiches des Wienflusstunnels ermöglichte und nach einiger Zeit dieser Punkt auch in ihr Programm aufgenommen wurde, was die Führungen um Einiges attraktiver gestaltete.
Bis dahin hatten Ihre Touren lediglich schwache Besucherzahlen aufzuweisen. Daher betrachte ich es als unangebracht auch nur an „wettbewerbliche Nachteile" zu denken, geschweige denn, Tatsachen umzudrehen.

Darüber hinaus möchte ich daran erinnern, dass ich im Jahre 2003 (genaue Daten liegen vor) telefonisch von Barbara Timmermann kontaktiert wurde, als Akteure für eine Show mit etwa 200 Besuchern benötigt wurden. Einerseits stellt sich mir in diesem Moment die Frage, ob sich diese Bereiche tatsächlich im legitimen Rahmen des entsprechenden Gewerbescheines bewegten, oder warum für diese Dienstleistungen jegliche Rechnungslegung gegenüber den Akteuren vermieden wurde, diese dadurch auch nicht versichert waren und ob dies wirklich den Vorstellungen des Finanzamtes, der Gewerbekammer und der Sozialversicherung entsprechen.

Als letzten Punkt möchte ich noch auf eine mir nicht ganz eindeutige Situation erinnern, die ich bedenklich finde. Mir namentlich bekannte Personen waren im Rahmen einer der Führungen Ihrer Mandantschaft Zeuge, wie der Guide mittels eines eigenen Schlüssels den Notausgang der Wiener Linien am Schwarzenbergplatz öffnete, um dort mit der Gruppe das Areal des Wienflusstunnels zu verlassen. Zur Klärung wandte ich mich an die Wiener Linien und die zuständige Person der Wiener Linien versicherte mir vor Ort, das dies nicht auf regulärem Wege möglich wäre, da es sich um einen groben Verstoß gegen das österreichische Eisenbahngesetz handelte, betriebsfremden Personen Zugang zu diesen Bereichen zu geben. Außerdem musste er feststellen, dass das innere Schloss auf professionelle Weise demontiert worden war. Er blieb dort, bis dies wieder repariert wurde, um Zwischenfälle oder Unfälle mit dritten Personen zu vermeiden.

Zur Causa Homepage danke ich für Ihren Hinweis und habe die angesprochenen Bereiche in den vorderen Teil verschoben, um die Suche danach für Interessierte zu erleichtern.

Ebenso erlaube ich mir zu erwähnen, dass die Anmeldungen auf meiner Homepage nicht einem Vertrage entsprechen, keinerlei Verbindlichkeit damit in Zusammenhang steht, wie auch dort ausgewiesen und auch nie anders verwendet wird und wurde, wie sich in den vergangenen Jahren auch zeigte, sich bereits an das Gewohnheitsrecht anlehnt und vielmehr als erweiterten Kundenservice anzusehen ist.
Daß ihrer Mandantschaft der persönliche Kundenkontakt möglicherweise zu mühevoll ist, angemeldete Personen sogar auf ihrer Handynummer zurückzurufen, können sie wohl nicht mit der Erlangung eines Wettbewerbs-Vorsprunges in Verbindung bringen.

Ich möchte mir offen lassen, diese Korrespondenz auf meiner Homepage einsichtig zu machen, bzw. zur genaueren Information über Hintergründe, Vorgangsweisen und Konkurrenzneid an die auf meinem newsletter eigens eingetragenen rund 4000 Personen, Veranstalter und Medien zu versenden.

Mit freundlichen Grüßen, {Bürostempel + Unterschrift}

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